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Durchgangsarzt für Berufsgenossenschaften

Durchgangsarzt für Berufsgenossenschaften

Wir haben von der Deutschen Unfallversicherung die Erlaubnis, Arbeitsunfälle zu behandeln. Um diese Berechtigung zu erlangen, wird von den Berufsgenossenschaften eine hohe Anforderung an die Qualifikation der Ärzte und Ausstattung der Praxis gefordert. 

Arbeitsunfälle

Als Durchgangsärzte sind wir für die Behandlung von Unfallverletzten besonders qualifiziert.

Wegeunfälle

Unfälle, die Sie auf dem Weg zur oder von der Arbeit bzw. Ausbildungsstätte erleiden.

Schulunfälle

Schulunfälle sind durch die BG Versichert und dürfen nur durch Durchgangsärzte behandelt werden.